Koalitionsvertrag; NRW; Energie; Klimaschutz; Fracking; Berlin; Bundestag; Landtag

Schwarz-Roter Koalitionsvertrag bremst Energiewende aus

Der Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD ist aus klima- und energiepolitischer Sicht eine Katastrophe. Er steht weder für einen weiteren konsequenten Ausbau der Erneuerbaren Energien, noch für mehr Energieeffizienz oder ambitionierten Klimaschutz. Vielmehr soll der Zubau für Erneuerbare-Energien-Anlagen gedeckelt und bis 2025 ein Ökostromanteil von lediglich 40-45 % gesetzlich verankert werden. Damit würden die Zubauraten gegenüber heute mehr als halbiert. Nordrhein-Westfalen trifft dies besonders hart, da für Windkraftanlagen an Land ein ganzes Bündel von Restriktionen und Vergütungskürzungen vereinbart wurde. NRW verfügt über ein großes Windpotential, das jedoch nicht genutzt werden kann, wenn Veränderungen am Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) dazu führen, dass nur noch Deutschlands allerbeste Standorte eine garantierte Vergütung erhalten. Der Koalitionsvertrag sieht aber vor, durch die Weiterentwicklung des Referenzertragsmodell mit einem Wert von 75-80% künftig nur noch gute Standorte im Norden zu fördern. Diese Pläne lassen vermuten, dass etwa 50 Prozent der Anlagenstandorte in NRW in Zukunft keine Vergütung mehr erhalten würden. Damit rückt die Erreichbarkeit des NRW‐Ausbauziels von 15 Prozent Windstrom bis 2020 in weite Ferne. Statt einer Spitzenförderung für wenige exzellente Standorte an der Küste, ist eine breite Förderung für den dezentralen Ausbau der Erneuerbaren Energien in allen Bundesländern sinnvoll. Eine Veränderung des EEG zu einem Vergütungsmodell der Windenergie, das eine konstante Vergütung statt einer zunächst erhöhten und in einigen Jahren reduzierten Vergütung vorsieht, würde zudem die Kosten des EEG sofort drastisch verringern. Eine standortdifferenzierte Vergütung, die einen Ausbau der Windenergie auch im Binnenland weiterhin ermöglicht, ist zudem ein wichtiger Eckpfeiler für den dezentralen Ausbau der Energiewende. Die Abschaffung der Grundidee des EEGs durch die Hintertür findet sich darüber hinaus mit der Einführung der verpflichtenden Direktvermarktung ab spätestens 2017. Viele Erneuerbare-Energien-Anlagen würden durch solch ein System ausgebremst werden. Denn eine verpflichtende Direktvermarktung wäre damit verbunden, dass jeder Betreiber einer Erneuerbaren‐Energien‐Anlage nach dem Erwerb einer Lizenz seinen Strom an der Börse anbieten und verkaufen müsste. Dies wäre eine extrem hohe Hürde, die neue und vor allem kleine Anlagen drastisch behindern, wenn nicht gar unmöglich machen und somit die Dynamik der Energiewende in Bürgerhand aushebeln würde. Weitere Informationen zu diesem Thema sind auf der Homepage meines Kollegen Oliver Krischer abrufbar.

 

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